Nicht die monatliche Arbeitszeit ist massgebend. Als Betrachtungshorizont gilt das ganze Kalenderjahr. Gibt es viel zu tun, wird mehr als die vertraglich vereinbarten Wochenstunden gearbeitet. Die zu viel geleisteten Stunden können in Perioden mit geringerer Arbeitsbelastung kompensiert werden. Mit der Jahresarbeitszeit wird angestrebt, das über die Sollarbeitszeit hinaus gehende Zeitguthaben auf ein Minimum zu beschränken.
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollbeschäftigten (Beschäftigungsgrad 100%) beträgt 42 Stunden, für Assistenzärztinnen/Assistenzärzte und Oberärztinnen/Oberärzte 50 Stunden. Daraus leitet sich jeweils die errechnete Jahresarbeitszeit ab.
Der Ferienanspruch für Mitarbeitende beträgt pro Kalenderjahr:
Bei einem Teilzeitpensum entspricht der Ferientag dem Beschäftigungsgrad. Mitarbeitende im Stundenlohn beziehen Ferien im üblichen Rahmen, erhalten jedoch während der Ferienabwesenheit keinen Lohn, da ein entsprechender Zuschlag bereits im Stundenansatz inbegriffen ist.
Das Spital Uster fördert aktiv die Weiterbildung der Assistenz- und Kaderärzte. Im gesamten Spital sind rund 150 Ärztinnen und Ärzte tätig – die Hälfte davon befindet sich in einer fachärztlichen Aus- oder Weiterbildung. Sie alle behandeln die Patientinnen und Patienten mit hoher Fachkompetenz.
Das Spital Uster bietet folgendes:
http://www.spitaluster.ch/389/krippe
Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit die Möglichkeit, ihre Kinder tagsüber professionell und liebevoll betreuen zu lassen. Unsere Krippe steht aber auch Kindern offen, deren Eltern nicht im Spital beschäftigt sind.