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Spital Walenstadt (KSGR)

Spital Walenstadt (KSGR)

(4.00)
Spitalstrasse 5
8880 Walenstadt

Das Spital Walenstadt ist ein öffentliches Spital für die erweiterte Grundversorgung der Region und den stationären Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie/Orthopädie und Frauenklinik und ist Teil der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland. Spezialisierte Leistungen erbringen wir in den Bereichen Gefässmedizin, Nephrologie / Dialyse und Brustzentrum. Dem in den letzten Jahren zu verzeichnenden Trend zur ambulanten Behandlung wird durch die Ambulanzen, der Tagesklinik sowie dem erweiterten Radiologie-Institut Rechnung getragen.

Facts & Figures zu Arbeitsbedingungen

Deine Benefits

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Die Lohnfortzahlung bei Krankheit dauert 24 Monate innerhalb von drei Jahren. Sie beträgt während der ersten 12 Monate 100% und anschliessend 80% des Lohns. Während der Probezeit besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung infolge Krankheit während eines Monats. Lohnfortzahlung bei Unfall: Ist die Arbeitsunfähigkeit wegen eines Unfalls eingetreten, wird der Lohn während 12 Monaten im Umfang von 100% und während weiteren 12 Monaten im Umfang von 80% der ursprünglichen Besoldung ausgerichtet. Freiwillige Zusatzversicherung Unfall Als Ergänzung zur obligatorischen UVG-Versicherung ist der freiwillige Abschluss einer Heilungskosten-Zusatzdeckung für Pflege in der Halb- oder der Privatabteilung möglich. Vergünstigte Verpflegung Die Mitarbeitenden der SR RWS können sich in den hauseigenen Restaurants vergünstigt verpflegen.

Dein Gehalt

  • Assistenzärzt:innen im 1. Jahr der Weiterbildung: CHF 91’728.00
  • Assistenzärzt:innen im 3. Jahr der Weiterbildung: CHF 104’570.00
  • Oberärzt:innen – Mindestgehalt: CHF 146’319.00
  • Inkonvenienzen: CHF 6.80/Std. von 19.00 bis 06.30 Uhr

Details zur wöchentlichen Arbeitszeit

  • Die Wochensollarbeitszeit beträgt 48 Stunden.

  • Die Sollarbeitszeit beträgt 48 Stunden pro Woche, die Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden pro Woche bei 100% (lt. Arbeitsgesetz, ArG).

Informationen zu den Ferientagen

  • Sie haben Anspruch auf 23 Arbeitstage Ferien pro Kalenderjahr, ab dem 50. Altersjahr auf 28 Tage und ab dem 60. Altersjahr auf 30 Ferientage.

Bezahlte Weiterbildungstage

  • 10 Tage

Elternzeit

Die Mutterschaftsentschädigung richtet sich nach den Bestimmungen über die Mutterschaftsentschädigung in der Bundesgesetzgebung über die Erwerbsersatzordnung. Sie wird als Lohnfortzahlung nach der Geburt während 14 Wochen ausgerichtet und in der Spitalregion RWS werden 2 zusätzliche Wochen bezahlt. Somit werden insgesamt 16 Wochen Mutterschaft gewährt.

Betreuungsmöglichkeiten für Kinder

http://www.srrws.ch/bewerber/sr-rws-als-arbeitgeber/kinderbetreuung.html

Wahlstudienjahr: Informationen für Unterassistent:innen

  • Lohn für Unterassistent:innen: CHF 1’123.00
  • Unterkunftskosten: CHF 340.00
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Facts & Figures aktualisiert im April 2023