Dein Gehalt
- Assistenzärzt:innen im 1. Jahr der Weiterbildung: CHF 94’109.00
- Assistenzärzt:innen im 3. Jahr der Weiterbildung: CHF 98’350.00
- Oberärzt:innen – Mindestgehalt: CHF 129’011.00
- Inkonvenienzen: Kantonale Regelung
Details zur wöchentlichen Arbeitszeit
Informationen zu den Ferientagen
Bezahlte Weiterbildungstage
Elternzeit
Gemäss Arbeitsgesetz
Betreuungsmöglichkeiten für Kinder
Keine spitalinterne Kita vorhanden
Facts & Figures aktualisiert im September 2021