Sorge frühzeitig vor. Und zwar so, wie du es dir wünschst. Mit den neuen Vorsorgeplänen von Medpension steigt ab 2024 die Individualität und Flexibilität deiner beruflichen Vorsorge deutlich an.
Das BVG-Minimum sieht vor, dass du erst ab einem Alter von 25 Jahren Sparbeiträge für die Altersleistungen einzahlst. Die modularen Vorsorgepläne von Medpension bieten jedoch die Möglichkeit, dass Praxismitarbeitende bereits ab dem 20. Lebensjahr in die 2. Säule einzahlen können. Damit startest du deinen Sparprozess früher, legst mehr für deine Altersvorsorge zurück und profitierst länger von der Verzinsung der Altersgutschriften. So gewinnst du mit Blick auf die Altersvorsorge mehr Unabhängigkeit, falls du im Laufe deines Erwerbslebens das Arbeitspensum reduzieren möchtest.
Mit den modularen Vorsorgeplänen von Medpension lässt sich der Koordinationsabzug flexibel anpassen, um deine Vorsorgeleistungen für deine Mitarbeitenden individuell zu maximieren – zum Beispiel bei einem reduzierten Beschäftigungsgrad. Der Koordinationsabzug ist der Lohnanteil, der bereits durch die 1. Säule (AHV) versichert ist und liegt derzeit bei CHF 25'725 pro Jahr (Stand 2024). Das BVG sieht den Koordinationsabzug vor, damit die berufliche Vorsorge durch die Pensionskasse nur den Bruttolohnanteil versichert, der über dem AHV-Lohnanteil liegt. Er wird von deinem Bruttolohn abgezogen, um den Lohn zu bestimmen, der durch die Pensionskasse versichert wird. Die Grundidee ist, die Vorsorge der ersten und zweiten Säule zu koordinieren.
Bei den meisten Pensionskassen ist der Koordinationsabzug fix festgelegt, unabhängig von Lohnhöhe und Beschäftigungsgrad. Auch bei Teilzeitbeschäftigten wird der volle Koordinationsabzug von CHF 25'725 angewendet, was das verbleibende Gehalt schmälert. Das führt dazu, dass Mitarbeitende mit niedrigen Löhnen oder Teilzeitangestellte eine geringere Altersvorsorge aufbauen, da ihr Lohn unterdurchschnittlich versichert ist.
Übernimmt dein Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Vorsorgebeiträge, kannst du freiwillig höhere Sparbeiträge einzahlen. So sparst du dank den Wahlplänen ein höheres Altersguthaben an. Das Finanzierungsverhältnis zeigt, welchen Anteil der Spar-, Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge deine Praxis übernimmt. Dein Arbeitgeber muss gesetzlich mindestens 50 % tragen. Die modularen Vorsorgepläne von Medpension ermöglichen ein variables Finanzierungsverhältnis, sodass der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis bis zu 100 % der Gesamtbeiträge übernehmen kann. Diese überdurchschnittliche Beteiligung trägt zur Loyalität der Mitarbeitenden bei und sorgt für eine hohe Anziehungskraft der medizinischen Praxis bei potenziellen Mitarbeitenden.
Die Kombipläne von Medpension teilen die Altersgutschriften auf zwei Sparskalen auf. Ab einem Jahreseinkommen von CHF 88'200 (Stand 2024) profitieren Lohnanteile im Überobligatorium von einer höheren Sparskala. Kombinierte Pläne mit höheren Sparbeiträgen im Überobligatorium sind besonders interessant für dich, wenn du Lohnanteile über dem BVG-Obligatorium hast. Dein Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte der Sparbeiträge ein, was diese Vorsorgepläne besonders attraktiv für qualifizierte Fach- und Führungskräfte macht.
Mit den modularen Vorsorgeplänen von Medpension kann die Invalidenrente flexibel festgelegt werden. Die Invalidenrente wird in Prozent des versicherten Risikolohns angegeben, und der Arbeitgeber kann zwischen verschiedenen Varianten wählen, z. B. zwischen 40 % und 70 %. Die Wartefrist, also der Zeitpunkt, ab dem die Invalidenrente einsetzt, kann individuell gewählt werden. Gesetzlich sind 12 Monate vorgeschrieben, doch lässt sich die Frist auf 24 Monate verlängern, wenn dein Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Dadurch sinkt die Prämienbelastung und der Arbeitgeber wird für Mitarbeitende attraktiver.
Ein weiteres Modul bei Medpension gibt deiner Praxis die Möglichkeit, die Höhe der Ehegatten- oder Lebenspartnerrente flexibel zu gestalten. Damit erhalten Hinterbliebene im Todesfall eine passende finanzielle Absicherung. Auch die Höhe der Kinder- und Waisenrente lässt sich durch den Arbeitgeber festlegen, um die Nachkommen der Versicherten zusätzlich abzusichern. So positioniert sich die Praxis als familienfreundlicher Betrieb und stärkt die Bindung zu Mitarbeitenden mit Kindern.Rückgewähr Altersguthaben
Die modularen Vorsorgepläne enthalten die optionale Rückgewähr des Altersguthabens. Bei deiner Pensionierung kann das verbleibende Altersguthaben im Todesfall – etwa innerhalb von 10 Jahren nach der Pensionierung – an die Erben ausgezahlt werden, sofern keine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente fällig wird.
Medpension bietet auch ein Modul für ein zusätzliches Todesfallkapital. Deine Praxis kann dich und deine Familie damit finanziell absichern. Im Todesfall zahlt Medpension das versicherte Kapital zusätzlich zu den regulären Leistungen aus (z. B. Ehegatten- und Waisenrente), was dir und deinen Angehörigen zusätzliche Sicherheit gibt.
Die neuen, flexiblen, modularen Vorsorgepläne ermöglichen es medizinischen Leistungserbringern, auf die Bedürfnisse und Ziele ihrer Mitarbeitenden individuell einzugehen und die Position als attraktive Arbeitgebende zu stärken. Solche flexiblen Vorsorgelösungen tragen zur Bindung qualifizierter Fachkräfte bei und fördern langfristige Beziehungen. Gleichzeitig bieten sie dir als Mitarbeitendem die Möglichkeit, deine finanzielle Zukunft aktiv zu gestalten und auf Veränderungen flexibel zu reagieren.
Hier findest du zudem zwei kurze Videos, in welchem die Vorsorgepläne einfach erklärt werden:
Deine Vorsorge verdient mehr als Zufall. Medpension bietet attraktive Lösungen für medizinische Fachpersonen und ihre Teams – von der Praxiseröffnung bis zur Pensionierung.
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