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MEBEKO-Anerkennung: Dein Weg als Ärztin oder Arzt in die Schweiz – das musst du wissen!

Als Inhaber:in eines ausländischen Arztdiploms oder Facharzttitels benötigst Du eine eidgenössische Anerkennung, um Deinen Beruf in der Schweiz ausüben zu können. Je nach Ausgangslage und Ursprungsland Deines Diploms ist der Weg zur eidgenössischen Anerkennung als Arzt oder Ärztin unterschiedlich.

Medicus

15.04.2024

Die Anerkennung eines Diploms läuft in allen Szenarien über die MEBEKO (Medizinalberufekommission) des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Bei der Prüfung von ausländischen Hochschulabschlüssen und Weiterbildungstiteln stützt sich das BAG auf die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie auf die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien:

1. Anerkennung Arztdiplom für EU/EFTA-Staaten

Hast du ein Diplom als Arzt oder Ärztin aus einem EU/EFTA-Vertragsstaat, wird dieses auch in der Schweiz direkt und ohne Umwege anerkannt (direkte Anerkennung). Unter folgendem Link findest du das Antragsformular für die direkte Anerkennung eines Diploms. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der indirekten Anerkennung (Anerkennung der Anerkennung). Anerkennt ein Vertragsstaat ein Drittstaatendiplom (erworben ausserhalb EU/EFTA), wird auch dieses Diplom von der Schweiz anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind und du:

  • oder dein:e Ehepartner:in die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates (EU/EFTA) besitzt;

  • im Anerkennungsstaat uneingeschränkt mit denselben Rechten zur Berufsausübung berechtigt bist, wie Personen, die im Anerkennungsstaat die gesamte Ausbildung absolviert und das in der EU-Richtlinie enthaltene Diplom erworben haben;

  • im Anerkennungsstaat und/oder in der Schweiz eine aktuelle (d.h. nicht länger als 5 Jahre zurückliegende) klinische Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren erworben hast.

Unter folgendem Link findest Du das Antragsformular für die indirekte Anerkennung eines Diploms. 

2. Anerkennung Arztdiplom für Nicht-EU/EFTA-Staaten

Hast du kein Diplom aus einem EU/EFTA-Staat und dein Diplom wurde auch nicht von einem solchen Staat anerkannt,  musst du dein Arztdiplom für die Aufnahme einer Tätigkeit in der Schweiz durch die MEBEKO überprüfen lassen und im Medizinalberuferegister eintragen lassen. Aber Achtung, hierbei handelt es sich nicht um eine Anerkennung. Für den Erwerb des eidgenössischen Diploms in Humanmedizin gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Erwerb eines Studienabschlusses in Humanmedizin auf Masterstufe an einer schweizerischen Universität und erfolgreiche Absolvierung der eidgenössischen Prüfung in Humanmedizin.

  2. Kannst du mit der Gesuchseinreichung mindestens 36 Monate klinische Tätigkeit (berechnet auf 100% Beschäftigungsgrad) in der Schweiz nachweisen, erfolgt durch die MEBEKO die direkte Zulassung zur eidgenössischen Prüfung. Die eidgenössische Prüfung ist in vollem Umfange abzulegen und zu bestehen. 

  3. Kannst du mit der Gesuchseinreichung mindestens 60 Monate klinische Tätigkeit (berechnet auf 100% Beschäftigungsgrad) in der Schweiz nachweisen, erfolgt durch die MEBEKO die direkte Zulassung zur eidgenössischen Prüfung. Von der eidgenössischen Prüfung ist nur der theoretische Teil (MC-Einzelprüfung bestehend aus zwei Teilprüfungen) abzulegen und zu bestehen.

3. Kosten für die Anerkennung des Arzt Diploms

Die Kosten für die Prüfung der beruflichen Qualifikationen durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO) belaufen sich auf CHF 800 bis CHF 1‘000 für das Diplom und zusätzlich CHF 800 bis CHF 1‘000 für den Facharzttitel. Zudem sollte mit mindestens 3 Monaten Bearbeitungszeit für die Anerkennung gerechnet werden. 

4. Tipps für deinen Schritt als Arzt oder Ärztin in die Schweiz

Falls du gerne den Schritt in die Schweiz machen möchtest, haben wir dir in diesem Artikel (6 Tipps für deinen Schritt in die Schweiz) noch weitere wertvolle Tipps zusammengefasst. Zudem findest du hier Infos zu den Löhnen als Arzt oder Ärztin in der Schweiz.

Fazit

Wer in der Schweiz als Arzt oder Ärztin tätig sein möchte, muss zudem über die dafür notwendigen Sprachkenntnisse (Niveau B2) in der Amtssprache desjenigen Kantons verfügen, in der die Berufsausübung erfolgt. Der Nachweis kann in Form eines international anerkannten Sprachdiploms, einem in der entsprechenden Sprache erworbenen Universitäts- oder Weiterbildungsabschluss, oder einer nachgewiesenen Arbeitserfahrung in der entsprechenden Sprache erfolgen. Die nachgewiesenen Sprachkenntnisse müssen ins Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen werden. Der Spracheintrag ist kostenpflichtig, wobei die Gebühr zwischen CHF 50 und CHF 100 beträgt.

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